Bei meiner politischen Arbeit z.B im Finanzausschuss des Landes Baden-Württembeg stellte sich mir immer wieder die Frage, wie die Gelder im Haushalt gerecht verteilt werden können. Dass diese Frage auch etwas mit der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu tun habt, ist vielleicht nicht gleich auf den ersten Blick erkennbar. In unserem Land werden Chancen und Zukunftsperspektiven leider noch immer viel zu oft von finanziellen Möglichkeiten abhängen, wird schnell klar, dass über die Finanzpolitik auch die Chancengleichheit zwischen Frau und Mann gefördert werden kann. Deshalb beschäftige ich mich schon lange mit dem Thema „Gender Budgeting“.
Gender Budgeting ist ein wesentliches Instrument der Gleichberechtigung. Durch den Amsterdamer Vertrag haben sich 1999 alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, die Chancengleichheit der Geschlechter als Ziel in allen Politikbereichen zu verankern. Konkret bedeutet dies für das politische Handeln, nach den unterschiedlichen Bedürfnissen und Interessen von Männern und Frauen zu fragen, die geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Politik zu analysieren, Ausgleichsmechanismen in Gang zu setzen und eine gleichberechtigte Partizipation von Männern und Frauen auf allen Ebenen herzustellen.
Der Begriff „Gender“ beschreibt im Gegensatz zum biologischen Geschlecht, das soziale und psychologische „Geschlecht“ einer Person. Damit ist gemeint, dass Frauen und Männer in der Gesellschaft noch immer unterschiedlich wahrgenommen werden und dass daraus Ungleichbehandlung resultiert.
„Gender Budgeting“ befasst sich also vor Allem mit der Frage, wie der öffentliche Haushalt so gestaltet werden kann, dass er beide Geschlechter gleichermaßen fördert und somit zu einer Chancengleichheit zwischen Mann und Frau in allen Bereichen unseres Lebens beiträgt. Sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben des Staates können einen erheblichen Einfluss auf die Geschlechtergerechtigkeit in einer Gesellschaft ausüben. Ziel von Gender Budgeting ist es daher, die öffentlichen Finanzen auf geschlechtsspezifische Effekte hin zu überprüfen und gleichstellungsorientiert zu gestalten. Darüber hinaus wird auch eine generelle Steigerung der Effizienz und der Transparenz der haushaltspolitischen Abläufe anvisiert sowie die Erweiterung der Partizipationsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger.
Dabei beschränkt sich Gender Budgeting nicht auf bestimmte Ressorts, sondern ist eine Querschnittsstrategie, die in allen Politikfeldern und auf allen politischen Ebenen Anwendung finden muss. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben es sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2015 die Prinzipien des Gender Budgeting zu verwirklichen.
Weil ich mir wünsche, dass Frauen für die gleiche Leistung in der Arbeit genauso viel verdienen wie Männer, daruch ihre Lebnsentscheidungen nicht mehr von ihrem "kleinen" Geldbeute gesteuert werden, informiere ich mich regelmäßig über die neuesten Erkenntnisse der Forschung auf diesem Gebiet, forsche und schreibe selbst. Ich möchte mein Wissen und meine Erkenntnisse aus meiner Arbeit im Landtag und vor Allem im Finanzausschuss an andere weitergeben.
Bisherige Arbeit:
Zusammen mit Frauen aus den allen Fraktionen des Landtags Baden-Württemberg habe ich 2009 einen Antrag eingebracht und eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Im Noverber 2010 wurden die ersten Schritte auf dem Weg zu einer geschlechtergerechten Haushaltspolitik in Baden-Württemberg beschlossen. Damit ist Baden-Württemberg der erste Flächenstaat in der Bundesrepublik, der in dieses Thema einsteigt.

